Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch als Whistleblower-Schutzgesetz bekannt, dient dazu, Personen zu schützen, die in ihrem beruflichen Umfeld auf Missstände oder rechtswidriges Verhalten hinweisen. Es regelt die Meldung von Hinweisen über Verstöße gegen das Gesetz und schützt die Hinweisgeber vor möglichen Repressalien.

Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz können Meldungen von Hinweisgebern, also Personen, die Informationen über Verstöße oder rechtswidriges Verhalten im beruflichen Kontext besitzen, an verschiedene Stellen gerichtet werden. Wir haben für alle Mitarbeiter der Körbler GmbH folgendes Formular eingerichtet.

Die Meldung über diesen Kanal erfolgt vollkommen anonym. Nach dem Absenden wird der Hinweis an die Geschäftsführung weitergeleitet, die dann Massnahmen ergreift um den Missstand zu beheben.

Sie erhalten nach dem Absenden eine Hinweis-ID, mit deren Hilfe Sie jederzeit den Status anonym abrufen können.

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Bereits eingereichter Hinweis